Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln,
die zur Erleichterung der Pflege beitragen oder der Pflegebedürftigen Person eine selbständige
Lebensführung ermöglichen. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI werden die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 42,- € im
Monat von der Pflegekasse übernommen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen:
Pflegegrad - Ich habe einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1). Mehr über Pflegegrade erfahren Sie weiter unten.
Wohnsituation - Ich lebe zu Hause, bei meiner Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
Wir übernehmen die Beantragung der Ihnen zustehenden kostenlosen Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse und brauchen lediglich einige Informationen von Ihnen. Sie können uns diese Informationen über den unten bereitgestellten Online Antrag übermitteln.
Wünschen Sie lieber persönlichen Kontakt zu uns? Dann können Sie uns alternativ auch telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Wählen Sie aus unserem umfangreichen Sortiment die Pflegehilfsmittel, die perfekt zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen.
Den Antrag für kostenlose Pflegehilfsmittel können Sie ganz bequem über unseren Online Formular oder auch telefonisch stellen. Wir erledigen die Abrechnung mit der Pflegekasse!
Nach Eingang Ihres Antrags und Überprüfung auf Vollständigkeit wird Ihr gewünschtes Paket versendet und erreicht Sie innerhalb 1-2 Werktagen.